Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungszahlung für Errichtung eines Einfamilienhauses; Anspruch auf Werklohn; Bauvertrag als beurkundungspflichtiges Rechtsgeschäft; Beurkundungsbedürftigkeit eines Vertrages; Auslegung von Willenserklärungen; Folgen eines formunwirksamen Vertrages
- Judicialis
BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 313 Satz 1; ; BGB § 313 Satz 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Formbedürftigkeit nach § 311b Abs. 1 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 07.06.2001 - 3 O 529/00
- OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Papierfundstellen
- ZfBR 2003, 37 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 21.09.1939 - V 10/39
1. Kann ein auf Verleihung kraft landesherrlichen Hoheitsrechts beruhendes …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Mit notarieller Urkunde vom 18. Mai 2000 (Bl. 34 - 50 d.A.) schlossen die Beklagte und die O den Kaufvertrag über eine 631 m2 große Fläche, welche als Flurstück 10/39 bereits vermessen, als Grundstück aber noch zu bilden war.Als eigene Grundstücke entstanden sind zwischenzeitlich die Flurstücke 10/39 mit einer Größe von 631 m2 und 10/40 mit 632 m2.
Wenngleich die Parteien dies nicht ausdrücklich vortragen, so geht der Senat - weil etwas Gegenteiliges nicht ersichtlich ist - davon aus, dass das Haus auf der im notariellen Kaufvertrag als bereits vermessenes Flurstück 10/39 bezeichneten Fläche (nunmehr lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses) errichtet worden ist.
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80
Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Die Beurkundungsbedürftigkeit eines Verträges ist Tatfrage (vgl. BGHZ 78, 346, 349, NJW 1992, 3237, 3238 jeweils m.w.N.), die in Auslegung der Willenserklärungen unter erschöpfender Beurteilung aller den Vertrag begleitender Umstände zu beantworten ist.Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 46; BGHZ 78, 346; BGH wie vor).
- BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78
Formbedürftigkeit eines Bauvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).Dasselbe gilt für Verträge, die mit einem beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäft eine rechtliche Einheit in der Weise bilden, dass sie nach dem Willen der Vertragsparteien "miteinander stehen und fallen" sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 46; BGHZ 78, 346; BGH wie vor).
- BGH, 09.07.1992 - IX ZR 209/91
Beurkundungszwang für Treuhandverträge bei Bauherrenmodell
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Die Beurkundungsbedürftigkeit eines Verträges ist Tatfrage (vgl. BGHZ 78, 346, 349, NJW 1992, 3237, 3238 jeweils m.w.N.), die in Auslegung der Willenserklärungen unter erschöpfender Beurteilung aller den Vertrag begleitender Umstände zu beantworten ist.Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).
- BGH, 19.09.1989 - XI ZR 10/89
Beurkundungsbedürftigkeit des den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Veräußerer und Erwerber eines Grundstücks vor übereilten Verträgen zu bewahren, sie auf die Bedeutung des Geschäfts hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit rechtskundiger Beratung und Belehrung zu eröffnen (vgl. BGH NJW 1990, 390, 391 m.w.N.).Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.).
- BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68
Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Formbedürftig sind nach dem Schutzzweck des § 313 Satz 1 BGB aber auch solche Vereinbarungen, die - ohne dass sie die Veräußerung oder den Erwerb eines Grundstücks selbst zum Gegenstand haben - einen mittelbaren Zwang zur Übereignung eines Grundstücks herbeiführen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1915, 1916; NJW 1980, 829; NJW 1990, 390, 391; NJW 1992, 3237, 3238 m.w.N.). - RG, 21.05.1927 - I 10/27
Branntweinmonopolgesetz; Eisenbahnfrachtrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 66/01
Sie sind durch Teilung aus dem früheren Flurstück 10/27 hervorgegangen und seit Juli 2000 mit den lfd.